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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER HOLLAND BULB MARKET BV (HBM)

 

1. Geltungsbereich 1.1. Alle Angebote von HBM und alle mit HBM geschlossenen Kaufverträge sowie deren Abwicklung unterliegen diesen Bedingungen. 1.2. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird von HBM ausdrücklich abgelehnt. 1.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn HBM ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 1.4. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Englisch abgefasst sind, ist im Konfliktfall stets der englische Text maßgebend.

2. Angebote und Vertragsabschluss 2.1 Alle Angebote und Preise von HBM sind freibleibend. 2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch HBM zustande. 2.3 Später vereinbarte Nebenabreden oder Änderungen sowie mündliche Zusagen von Mitarbeitern von HBM oder von Vertretern oder anderen für HBM tätigen Dritten sind für HBM erst ab ihrer schriftlichen Bestätigung verbindlich. 2.4 Bestellungen unter 1.000 Euro werden nicht angenommen. Für Bestellungen unter 3.000 Euro wird ein Aufschlag von 15 % berechnet. 2.5 HBM haftet nicht für Tippfehler in Katalogen, Angeboten und Preislisten. 2.6 Die in der Auftragsbestätigung/im Bestellformular angegebenen Paletten und Bruttogewichte sind Richtwerte. HBM haftet nicht für Irrtümer.

3. Preise 3.1 Alle Produktpreise verstehen sich in Euro, inklusive Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk (Heiloo), Niederlande (EXW, Incoterms 2000). 3.2 Sollten sich nach Auftragsbestätigung, aber vor Lieferung der Produkte, ein oder mehrere Selbstkostenpreisfaktoren ändern, ist HBM berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. 3.3 Die Kosten für Transport, Versicherung, Dokumentenkosten und die von der Abteilung Phytopathologie durchgeführten Untersuchungen gehen zu Lasten des Käufers. Alle Abgaben und/oder Steuern, die aufgrund des zwischen HBM und dem Käufer geschlossenen Vertrags direkt oder indirekt geschuldet sind oder fällig werden, gehen ausschließlich und vollständig zu Lasten des Käufers und dürfen nicht von den HBM geschuldeten Beträgen abgezogen werden.

4. Zahlung 4.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Zahlung für von HBM verkaufte Waren vor dem Versand zu leisten. 4.2 Als Zahlungsdatum gilt das Valutadatum des Zahlungseingangs bei HBM. Bei Zahlung per Banküberweisung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von HBM als Zahlungsdatum. 4.3 Der Käufer ist nicht zu Abzügen, Zahlungsaufschüben oder Kürzungen berechtigt, und sämtliche Forderungen auf Verrechnung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist HBM berechtigt, 1,5 % pro Monat zu berechnen sowie alle rechtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Eintreibung der geschuldeten Beträge in Rechnung zu stellen; die geschuldeten außergerichtlichen Kosten betragen in keinem Fall weniger als 15 % des einzuziehenden Betrags. 4.4 Bei Teillieferungen ist HBM berechtigt, die Zahlung jeder Teillieferung zu verlangen, bevor mit den anderen Teillieferungen fortgefahren wird. 4.5 Bei oder nach Abschluss des Vertrags und vor dessen Ausführung ist HBM berechtigt, vom Käufer eine Garantie für die Erfüllung sowohl der Zahlungsverpflichtungen als auch aller anderen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verlangen. Weigert sich der Käufer, die geforderte Sicherheit zu stellen, ist HBM berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen und schließlich, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet seines Anspruchs auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

5. Lieferung 5.1 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk (Heiloo), Niederlande (EXW, Incoterms 2000), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 5.2 Obwohl die angegebene Lieferzeit stets nach Möglichkeit berücksichtigt wird, handelt es sich bei dieser Lieferzeit um einen Richtwert und ist niemals als endgültiges Datum anzusehen. HBM gerät hinsichtlich dieser Lieferzeit erst dann in Verzug, wenn der Käufer HBM schriftlich über seinen Verzug informiert, ihm dabei eine angemessene Frist zur Lieferung setzt und HBM dies erfolglos unterlässt. 5.3 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von HBM. 5.4 HBM haftet nicht für Schäden aufgrund verspäteter Lieferung, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle und Risikosphäre von HBM liegen. Hierzu zählt auch die Nichterfüllung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen seiner Lieferanten. 5.5 Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht (oder nicht rechtzeitig) nach, so hat dies die Aussetzung der Lieferpflicht von HBM zur Folge. 5.6 Wird die Sendung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Versanddatum abgeholt (wie in (Versandkosten laut Rechnung) HBM berechnet 15,- € Lagerkosten pro Palette und Woche. Der volle Betrag wird ab dem ersten Tag der Transportüberschreitung in Rechnung gestellt.

6. Höhere Gewalt 6.1. Im Falle höherer Gewalt – beispielsweise bei Ernteausfällen, Viren, Naturkatastrophen, Streiks, Feuer oder Import- und Exportproblemen – oder im Falle anderer Umstände, die HBM die Erfüllung oder rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag unmöglich machen, ist HBM berechtigt, ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung irgendeiner Entschädigung den Vertrag entweder ganz oder teilweise durch einmalige schriftliche Mitteilung aufzulösen oder die Laufzeit des Vertrags bis zum Ende des Falles höherer Gewalt auszusetzen. 6.2 Hat HBM einen Vertrag bereits teilweise erfüllt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis für die bereits gelieferten Produkte zu zahlen.

7. Reklamationen 7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung auf sichtbare und/oder sofort erkennbare Mängel zu prüfen. Dies umfasst alle Mängel, die durch normale Sinneswahrnehmung oder eine einfache Stichprobenprüfung festgestellt werden können. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, zu prüfen, ob die gelieferten Produkte auch den sonstigen Angaben der Bestellung entsprechen. Die Nichterfüllung dieser Prüfpflicht führt zum Verlust aller Ansprüche des Käufers gegenüber HBM. 7.2 Weicht eine Lieferung in Anzahl, Menge und Gewicht um weniger als 10 % von der vereinbarten Menge ab, ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung trotz dieser Abweichung anzunehmen. Alle Bestellungen unterliegen den Erntebedingungen. HBM bemüht sich, die Bestellungen vollständig auszuliefern. Gelegentlich muss HBM jedoch aufgrund von Ernteergebnissen oder Engpässen Nachbestellungen vornehmen und/oder Preise, Größen oder Sorten anpassen. HBM haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass HBM die Bestellung nicht vollständig liefern konnte. 7.3 Beanstandungen hinsichtlich der Qualität und Quantität der gelieferten Produkte müssen bei Mengenmängeln spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen und bei Qualitätsmängeln spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben oder Telefax eingereicht werden. Mängel, die erst später festgestellt werden (nicht sichtbare Mängel), sind HBM unverzüglich nach Fristablauf mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen gelten die gelieferten Produkte als vom Käufer genehmigt, und Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt. 7.4 Die Reklamation muss eine Beschreibung des Mangels und geeignete Abbildungen enthalten, und HBM muss auf erstes Anfordern Gelegenheit zur Untersuchung der Reklamation erhalten. Der Käufer ist verpflichtet, HBM die Möglichkeit zu geben, die betreffenden Produkte durch einen Sachverständigen oder einen unabhängigen Prüfdienst untersuchen zu lassen. Erweist sich die Reklamation als begründet, trägt HBM alle Kosten der Untersuchung. Ist die Reklamation unbegründet, trägt der Käufer alle Kosten. 7.5 Hat der Käufer HBM rechtzeitig eine Reklamation gemeldet und HBM diese anerkannt, ist HBM nach eigenem Ermessen lediglich zur Nachlieferung der fehlenden Ware, zum Ersatz der gelieferten Ware oder zur Erstattung eines anteiligen Kaufpreises verpflichtet. 7.6 Eine Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht aus, es sei denn, HBM stimmt einer solchen Aussetzung ausdrücklich zu. 7.7 Die Rücksendung der Produkte erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von HBM. 7.8 Gegebenenfalls: Der Käufer ist verpflichtet, die Temperatur-/Feuchtigkeitsdaten an HBM zurückzusenden, bevor eine Reklamation bearbeitet werden kann.

8. Haftung 8.1. HBM haftet in keinem Fall für das Ergebnis der Blüte der gelieferten Produkte. Es bleibt stets in der Verantwortung des Käufers zu beurteilen, ob die Bedingungen – einschließlich der klimatischen Bedingungen – für die Produkte geeignet sind. 8.2. Im Falle eines HBM zurechenbaren Mangels ist die Haftung von HBM stets auf maximal den Nettorechnungswert der Produkte oder auf den Teil des Nettorechnungswertes beschränkt, auf den sich ein Schadensersatzanspruch direkt oder indirekt bezieht. 8.3. Außer im Falle einer gesetzlichen Haftung nach niederländischem Recht sowie bei vorsätzlichem Handeln oder Unterlassen oder grober Fahrlässigkeit ist jede Haftung von HBM für weitere Schäden ausgeschlossen, darunter direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn. 8.4. Der Käufer stellt HBM von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, für die HBM nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftet.

9. Stornierung 9.1. HBM ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren, wenn der Käufer frühere Zahlungsverpflichtungen gegenüber HBM oder gegenüber anderen Gläubigern nicht erfüllt hat. Dieses Recht kann auch ausgeübt werden, wenn HBM die Informationen über die Bonität des Käufers als unzureichend erachtet. Der Käufer kann aus einer solchen Stornierung keinerlei Rechte ableiten und HBM nicht haftbar machen. 9.2. HBM ist nur verpflichtet, einer vollständigen oder teilweisen Stornierung des Vertrages durch den Käufer – aus welchem Grund auch immer – zuzustimmen, wenn die Ware noch nicht an den Transporteur zum Versand übergeben wurde und der Käufer eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Wertes der Auftragsbestätigung für die stornierten Waren zahlt. In diesem Fall ist HBM außerdem berechtigt, alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 9.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, ist HBM berechtigt, die Ware anderweitig zu verkaufen, und der Käufer haftet für die Preisdifferenz sowie für alle weiteren HBM hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich Lagerkosten.

10. Eigentumsvorbehalt 10.1. Das Eigentum an den von HBM gelieferten Waren geht erst auf den Käufer über, wenn sämtliche in Rechnung gestellten Beträge zuzüglich etwaiger Zinsen, Vertragsstrafen und Kosten sowie alle Forderungen infolge Nichterfüllung von Verpflichtungen des Käufers gegenüber HBM aus diesem oder einem anderen Vertrag vollständig bezahlt wurden. Die Hingabe eines Schecks oder eines anderen Wechselpapiers gilt hierbei nicht als Zahlung. 10.2. HBM ist berechtigt, die gelieferten Waren unverzüglich zurückzunehmen, wenn der Käufer hinsichtlich der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in irgendeiner Weise in Verzug bleibt. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, HBM zu diesem Zweck Zugang zu seinen Grundstücken und Gebäuden zu gewähren. 10.3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren getrennt von anderen Waren zu lagern, damit die Waren von HBM weiterhin eindeutig identifizierbar bleiben. 10.4. Solange die gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf der Käufer diese Waren – außer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs – weder verkaufen, belasten, verpfänden noch anderweitig der Verfügung Dritter unterstellen. Ein Verkauf im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs ist jedoch nicht zulässig, wenn der Käufer Zahlungsaufschub beantragt hat oder für insolvent erklärt wurde.

11. Aussetzung und Auflösung 11.1. Wenn der Käufer eine Verpflichtung aus dem geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder begründete Besorgnis besteht, dass dies geschehen wird, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, Insolvenz, Liquidation eines Unternehmens des Käufers, im Todesfall des Käufers, bei Auflösung des Käufers als Gesellschaft oder bei Änderungen der Gesellschaftsform, Geschäftsführung oder der Einbringung der Unternehmenstätigkeit, ist HBM berechtigt, ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention seine eigenen Verpflichtungen für eine angemessene Zeit auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. 11.2. Die Forderung von HBM hinsichtlich des bereits erfüllten Teils des Vertrages sowie Schäden aus der Aussetzung oder Auflösung, einschließlich entgangenem Gewinn, werden sofort fällig und zahlbar.

12. Rechte des geistigen Eigentums 12.1. HBM behält sich sämtliche Rechte in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den von ihr gelieferten Produkten vor. 12.2. In Fällen, in denen aus dem Katalog von HBM oder aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag hervorgeht, dass eine Sorte durch Sortenschutzrechte geschützt ist – gekennzeichnet durch den Buchstaben R oder P hinter dem Sortennamen – ist der Käufer verpflichtet, alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Bei Verstoß haftet der Käufer für alle dadurch entstandenen Schäden von HBM oder Dritten.

13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder gegen die öffentliche Ordnung oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, gilt ausschließlich die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben. Die übrigen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt in Kraft. HBM behält sich das Recht vor, die unwirksame Bestimmung so anzupassen, dass sie rechtswirksam wird.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht 14.1. Alle Streitigkeiten, auch wenn sie nur von einer Partei als solche angesehen werden, werden dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem HBM ihren Sitz hat, unbeschadet des Rechts von HBM, den Streit vor ein anderes zuständiges Gericht zu bringen. 14.2. Auf alle Angebote und Verträge zwischen dem Käufer und HBM findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

15. Sanktionen HBM akzeptiert keine Bestellungen und nimmt keine Zahlungen von Parteien an, die auf den Sanktionslisten der EU (https://www.sanctionsmap.eu/#/main), der USA OFAC (https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/) und/oder des Vereinigten Königreichs (https://search-uk-sanctions-list.service.gov.uk) aufgeführt sind. Darüber hinaus ist es unseren Kunden sowie deren Kunden nicht gestattet, unsere Produkte an diese Parteien zu verkaufen oder Zahlungen von diesen Parteien zu erhalten. Solange niederländische Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland gelten, kann HBM keine Bestellungen für Lieferungen nach Russland annehmen; auch indirekte Lieferungen sind nicht zulässig. Solange niederländische Wirtschaftssanktionen gegenüber Belarus gelten, kann HBM keine Bestellungen für Lieferungen nach Belarus annehmen; auch indirekte Lieferungen sind nicht zulässig.

Holland Bulb Market BV Handelsregister / Chamber of Commerce: Alkmaar 37000830