ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER HOLLAND BULB MARKET BV (HBM)
1. Geltungsbereich 1.1. Alle Angebote von HBM und alle mit HBM geschlossenen Kaufverträge sowie deren Abwicklung unterliegen diesen Bedingungen. 1.2. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird von HBM ausdrücklich abgelehnt. 1.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn HBM ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 1.4. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Englisch abgefasst sind, ist im Konfliktfall stets der englische Text maßgebend.
2. Angebote und Vertragsabschluss 2.1 Alle Angebote und Preise von HBM sind freibleibend. 2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch HBM zustande. 2.3 Später vereinbarte Nebenabreden oder Änderungen sowie mündliche Zusagen von Mitarbeitern von HBM oder von Vertretern oder anderen für HBM tätigen Dritten sind für HBM erst ab ihrer schriftlichen Bestätigung verbindlich. 2.4 Bestellungen unter 1.000 Euro werden nicht angenommen. Für Bestellungen unter 3.000 Euro wird ein Aufschlag von 15 % berechnet. 2.5 HBM haftet nicht für Tippfehler in Katalogen, Angeboten und Preislisten. 2.6 Die in der Auftragsbestätigung/im Bestellformular angegebenen Paletten und Bruttogewichte sind Richtwerte. HBM haftet nicht für Irrtümer.
3. Preise 3.1 Alle Produktpreise verstehen sich in Euro, inklusive Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk (Heiloo), Niederlande (EXW, Incoterms 2000). 3.2 Sollten sich nach Auftragsbestätigung, aber vor Lieferung der Produkte, ein oder mehrere Selbstkostenpreisfaktoren ändern, ist HBM berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. 3.3 Die Kosten für Transport, Versicherung, Dokumentenkosten und die von der Abteilung Phytopathologie durchgeführten Untersuchungen gehen zu Lasten des Käufers. Alle Abgaben und/oder Steuern, die aufgrund des zwischen HBM und dem Käufer geschlossenen Vertrags direkt oder indirekt geschuldet sind oder fällig werden, gehen ausschließlich und vollständig zu Lasten des Käufers und dürfen nicht von den HBM geschuldeten Beträgen abgezogen werden.
4. Zahlung 4.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Zahlung für von HBM verkaufte Waren vor dem Versand zu leisten. 4.2 Als Zahlungsdatum gilt das Valutadatum des Zahlungseingangs bei HBM. Bei Zahlung per Banküberweisung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von HBM als Zahlungsdatum. 4.3 Der Käufer ist nicht zu Abzügen, Zahlungsaufschüben oder Kürzungen berechtigt, und sämtliche Forderungen auf Verrechnung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist HBM berechtigt, 1,5 % pro Monat zu berechnen sowie alle rechtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Eintreibung der geschuldeten Beträge in Rechnung zu stellen; die geschuldeten außergerichtlichen Kosten betragen in keinem Fall weniger als 15 % des einzuziehenden Betrags. 4.4 Bei Teillieferungen ist HBM berechtigt, die Zahlung jeder Teillieferung zu verlangen, bevor mit den anderen Teillieferungen fortgefahren wird. 4.5 Bei oder nach Abschluss des Vertrags und vor dessen Ausführung ist HBM berechtigt, vom Käufer eine Garantie für die Erfüllung sowohl der Zahlungsverpflichtungen als auch aller anderen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verlangen. Weigert sich der Käufer, die geforderte Sicherheit zu stellen, ist HBM berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen und schließlich, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet seines Anspruchs auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.
5. Lieferung 5.1 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk (Heiloo), Niederlande (EXW, Incoterms 2000), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 5.2 Obwohl die angegebene Lieferzeit stets nach Möglichkeit berücksichtigt wird, handelt es sich bei dieser Lieferzeit um einen Richtwert und ist niemals als endgültiges Datum anzusehen. HBM gerät hinsichtlich dieser Lieferzeit erst dann in Verzug, wenn der Käufer HBM schriftlich über seinen Verzug informiert, ihm dabei eine angemessene Frist zur Lieferung setzt und HBM dies erfolglos unterlässt. 5.3 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von HBM. 5.4 HBM haftet nicht für Schäden aufgrund verspäteter Lieferung, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle und Risikosphäre von HBM liegen. Hierzu zählt auch die Nichterfüllung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen seiner Lieferanten. 5.5 Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht (oder nicht rechtzeitig) nach, so hat dies die Aussetzung der Lieferpflicht von HBM zur Folge. 5.6 Wird die Sendung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Versanddatum abgeholt (wie in (Versandkosten laut Rechnung) HBM berechnet 15,- € Lagerkosten pro Palette und Woche. Der volle Betrag wird ab dem ersten Tag der Transportüberschreitung in Rechnung gestellt.
6. Höhere Gewalt 6.1. Im Falle höherer Gewalt – beispielsweise bei Ernteausfällen, Viren, Naturkatastrophen, Streiks, Feuer oder Import- und Exportproblemen – oder im Falle anderer Umstände, die HBM die Erfüllung oder rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag unmöglich machen, ist HBM berechtigt, ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung irgendeiner Entschädigung den Vertrag entweder ganz oder teilweise durch einmalige schriftliche Mitteilung aufzulösen oder die Laufzeit des Vertrags bis zum Ende des Falles höherer Gewalt auszusetzen. 6.2 Hat HBM einen Vertrag bereits teilweise erfüllt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis für die bereits gelieferten Produkte zu zahlen.
7. Reklamationen 7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung auf sichtbare und/oder sofort erkennbare Mängel zu prüfen. Dies umfasst alle Mängel, die durch normale Sinneswahrnehmung oder eine einfache Stichprobenprüfung festgestellt werden können. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, zu prüfen, ob die gelieferten Produkte auch den sonstigen Angaben der Bestellung entsprechen. Die Nichterfüllung dieser Prüfpflicht führt zum Verlust aller Ansprüche des Käufers gegenüber HBM. 7.2 Weicht eine Lieferung in Anzahl, Menge und Gewicht um weniger als 10 % von der vereinbarten Menge ab, ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung trotz dieser Abweichung anzunehmen. Alle Bestellungen unterliegen den Erntebedingungen. HBM bemüht sich, die Bestellungen vollständig auszuliefern. Gelegentlich muss HBM jedoch aufgrund von Ernteergebnissen oder Engpässen Nachbestellungen vornehmen und/oder Preise, Größen oder Sorten anpassen. HBM haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass HBM die Bestellung nicht vollständig liefern konnte. 7.3 Beanstandungen hinsichtlich der Qualität und Quantität der gelieferten Produkte müssen bei Mengenmängeln spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen und bei Qualitätsmängeln spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben oder Telefax eingereicht werden. Mängel, die erst später festgestellt werden (nicht sichtbare Mängel), sind HBM unverzüglich nach Fristablauf mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen gelten die gelieferten Produkte als vom Käufer genehmigt, und Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt. 7.4 Die Reklamation muss eine Beschreibung des Mangels und geeignete Abbildungen enthalten, und HBM muss auf erstes Anfordern Gelegenheit zur Untersuchung der Reklamation erhalten. Der Käufer ist verpflichtet, HBM die Möglichkeit zu geben, die betreffenden Produkte durch einen Sachverständigen oder einen unabhängigen Prüfdienst untersuchen zu lassen. Erweist sich die Reklamation als begründet, trägt HBM alle Kosten der Untersuchung. Ist die Reklamation unbegründet, trägt der Käufer alle Kosten. 7.5 Hat der Käufer HBM rechtzeitig eine Reklamation gemeldet und HBM diese anerkannt, ist HBM nach eigenem Ermessen lediglich zur Nachlieferung der fehlenden Ware, zum Ersatz der gelieferten Ware oder zur Erstattung eines anteiligen Kaufpreises verpflichtet. 7.6 Eine Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht aus, es sei denn, HBM stimmt einer solchen Aussetzung ausdrücklich zu. 7.7 Die Rücksendung der Produkte erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von HBM. 7.8 Gegebenenfalls: Der Käufer ist verpflichtet, die Temperatur-/Feuchtigkeitsdaten an HBM zurückzusenden, bevor eine Reklamation bearbeitet werden kann.
8. Haftung 8.1 HBM haftet nicht für die Auswirkungen der Blüte der gelieferten Produkte. Es liegt stets in der Verantwortung des Käufers, zu beurteilen, ob die Umstände, insbesondere die klimatischen, für die Produkte geeignet sind. 8.2 Im Falle eines von HBM zu vertretenden Mangels ist die Haftung von HBM stets auf maximal den Nettorechnungswert der Produkte oder den Teil des Nettorechnungswerts beschränkt, auf den sich ein Schadensersatzanspruch direkt oder indirekt bezieht. 8.3 Außer im Falle einer gesetzlichen Haftung nach niederländischem Recht und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist jede Haftung von HBM für weitere Schäden, einschließlich direkter oder indirekter Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinne, ausgeschlossen. 8.4 Der Käufer stellt HBM von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, für die HBM gemäß diesen Geschäftsbedingungen nicht haftet.
9. Stornierung 9.1 HBM ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren, wenn der Käufer früheren Zahlungsverpflichtungen gegenüber HBM oder anderen Gläubigern nicht nachgekommen ist. Dieses Recht kann auch ausgeübt werden, wenn HBM die Informationen über die Kreditwürdigkeit des Käufers als unzureichend erachtet.